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Bundestag verabschiedet Strom- und Gaspreisbremse

Bundestag verabschiedet Strom- und Gaspreisbremse

Entlastungen bei Energiekosten kommen – Sonderregelungen für Heizöl und Pellets

Berlin – Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme verabschiedet. Für nicht leitungsgebundene Brennstoffe, wie Öl und Holzpellets, wird ein Härtefallfonds in Höhe von 1,8 Milliarden Euro aufgesetzt. Durch die beschlossenen Maßnahmen wird die hohe Belastung für Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen bei Energie- und Wärmekosten ab dem kommenden Jahr abgefedert. Trotzdem bleiben Ansparanreize bestehen.

„Die stark gestiegenen Kosten für Energie und Wärme stellt viele Haushalte und Unternehmen finanziell auf die Probe. Viele Menschen müssen in diesem Winter genau auf ihre Ausgaben schauen“, so Lena Werner, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Bitburg. „Ich bin sehr froh, dass wir die Menschen mit Entlastungsmaßnahmen unterstützen können, die einen spürbaren Effekt im Geldbeutel der Bürger:innen erzielen werden.“

Ab dem Januar 2023 greift die Strompreisbremse, die den Preis bei 40 Cent je Kilowattstunde für 80% des bisherigen Verbrauchs deckelt. Gaskund:innen werden ebenfalls ab Januar 2023 profitieren – allerdings erst rückwirkend, da die Umstellung eine längere Vorlaufzeit benötigt. Spätestens ab März 2023 wird der Gaspreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde für 80% der Verbrauchsmenge liegen. Der Bund gleicht die Differenz zwischen Einkaufspreis und gedeckeltem Preis direkt beim Versorger aus. Beide Regulationsmechanismen werden bis April 2024 in Kraft sein.

Nach intensiven Verhandlungen konnten sich die drei Ampelparteien auf die genaue Ausgestaltung der Hilfen einigen. Die Abgeordnete aus Wittlich hat sich innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion stark dafür eingesetzt, dass auch andere Energieträger wie Heizöl, Flüssiggas oder Pellets bezuschusst werden. Dieses Engagement hat sich ausgezahlt: Bürger:innen, die ein Vielfaches des ursprünglichen Preises für nicht leitungsgebundene Energieträger gezahlt haben, können finanzielle Entlastungen für Lieferungen im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 beantragen. In Anlehnung an die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme werden 80% der Differenz zum doppelten Preis des Vorjahres erstattet.

Lena Werner hält diese Regelung für besonders wichtig: „Im ländlichen Raum wie der Eifel-Mosel-Region spielen Erdgas und Fernwärme nicht überall eine gewichtete Rolle. Es war mir deshalb sehr wichtig, dass die Bundesregierung auch Entlastungen für Bürger:innen auf den Weg bringt, die mit Pellets, Öl oder Flüssiggas heizen. Damit tragen wir Sorge, dass auch Menschen aus ländlichen Regionen von den Entlastungen profitieren können und es kein Stadt-Land-Gefälle bei den Entlastungsmaßnahmen gibt. Niemand soll in Deutschland in einer kalten Wohnung sitzen müssen.“



Lena Werner, MdB
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