21 Okt. Krankenhausreform kommt
Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. Mit dieser umfassendsten Gesundheitsreform der letzten zwanzig Jahre stellen wir die Weichen für eine moderne Krankenhauslandschaft in Deutschland.
Die wichtigsten Ziele der Reform sind die Steigerung der Behandlungsqualität bei gleichzeitiger Sicherstellung auch der ländlichen Versorgung sowie die Entbürokratisierung. Durch eine veränderte Finanzierung entfallen für die Krankenhäuser künftig Anreize, möglichst viele Fälle zu erbringen. Wir schaffen stattdessen eine Sockelfinanzierung für die öffentliche Daseinsvorsorge.
„Durch die Einführung von Vorhaltepauschalen ermöglichen wir es den Krankenhäusern, sich wieder auf das Wesentliche zu konzentrieren: die Patientinnen und Patienten. Mit bundeseinheitlichen Qualitätsvorgaben sorgen wir für gute Behandlungsqualität. Künftig werden komplexe Behandlungen dort vorgenommen, wo sie in gesicherter Qualität erbracht werden können“, erklärt die Abgeordnete Lena Werner „Diese Spezialisierung führt insgesamt zu besseren Behandlungsergebnissen für die Patientinnen und Patienten und zu einem effizienteren Ressourceneinsatz.“
„Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass Patientinnen und Patienten überall gut versorgt werden“, ergänzt Lena Werner. Hierfür schaffen wir mit den Level 1i-Häusern ein neues Versorgungsangebot: Diese Häuser verbinden wohnortnah stationäre ärztliche Grundversorgung mit krankenpflegerischen Leistungen. Diese rechnen sie nicht mehr nach Fallpauschalen, sondern nach Tagessätzen ab. Sie dürfen künftig auch ambulante Leistungen anbieten. „Die Reform eröffnet kleinen Kliniken, die regional einen notwendigen Bedarf abdecken, eine neue Perspektive. Sie ist eine große Chance – gerade für den ländlichen Raum“, begrüßt die Abgeordnete Lena Werner.
„In den parlamentarischen Verhandlungen konnten wir zahlreiche Verbesserungen am ursprünglichen Gesetzentwurf erreichen“, betont Lena Werner. „Wir haben die Pflege sichtbar gestärkt. Neben der fachlich-medizinischen Leitung wird nun eine pflegefachliche Leitung in Krankenhäusern verpflichtend. Auch für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen haben wir Verbesserungen erreichen, die die Gesundheitsversorgung der jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft deutlich stärken und die Familien entlasten.“, erklärt die Bundestagsabgeordnete.
„Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz ist die wichtigste gesundheitspolitische Reform dieser Legislaturperiode. Wir werden damit nicht alle strukturellen Probleme zum 1. Januar 2025 beseitigen. Aber wir ermöglichen es den Ländern, ihre Krankenhausstrukturen neu zu ordnen und für die Zukunft gut aufzustellen. Damit stärken wir die medizinische Versorgung im ländlichen Raum, fördern die Qualität der Behandlungen, ermöglichen den effizienten Einsatz von Personal und überwinden die strengen Sektorengrenzen“, so Werner abschließend.