17 Nov Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird endlich praxistauglich
Der Deutsche Bundestag hat heute die Mitarbeiterkapitalbeteiligung entscheidend gestärkt.
Als Teil des Zukunftsfinanzierungsgesetzes werden die Hindernisse, die eine Beteiligung von Mitarbeitenden am Unternehmen bislang kaum möglich gemacht haben, endlich abgeräumt. Zentral ist das Ende der sogenannten Dry-Income-Problematik. Damit wird die Beteiligung von Mitarbeitenden an einem Unternehmen endlich praxistauglich. Zudem wird der Anwendungsbereich ausgeweitet. Davon profitieren besonders Start-ups, die international um die besten Fachkräfte konkurrieren.
Dazu Lena Werner (SPD), zuständige Berichterstatterin der AG Wirtschaft:
„In der Start-up Strategie haben wir beschlossen, dass Deutschland ein führender Start-up Standort werden soll. Mit der Neureglung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung sind wir diesem Ziel ein großes Stück nähergekommen. Im hart umkämpften internationalen Wettbewerb um die besten Fachkräfte fehlt Start-ups oft das nötige Kapital, um mit Großkonzernen zu konkurrieren. Mit der praxistauglichen Neuregelung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung haben die Start-ups jetzt einen zusätzlichen Hebel, um die besten Köpfe für sich zu gewinnen. Wir brauchen starke Start-ups in Deutschland. Sie treiben Innovation und Wachstum voran, sind Katalysatoren für die Digitalisierung und bilden den Mittelstand von morgen.“